Alle Immobilienbesitzer in Spanien sind jedes Jahr zur Zahlung bestimmter Steuern verpflichtet. Selbst wenn Sie (steuerlich) nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie als Eigentümer einer Immobilie Ihren steuerlichen Verpflichtungen hier in Spanien nachkommen, indem Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung für Nichtansässige (IRNR) einreichen.
Bitte beachten Sie, dass das Steuerjahr in Spanien am 31. Dezember endet, sodass Sie Ihre Einkommensteuererklärung vor diesem Datum bei den Steuerbehörden einreichen müssen, indem Sie das Formular Nr. 210 ausfüllen.
Die Berechnung der IRNR hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Art der Immobilie (in der Stadt oder auf dem Land), dem Zeitpunkt der Anhebung des steuerlichen Bemessungswerts der Immobilie, dem Preis oder der Bewertung der Immobilie usw.
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden und Ihre Steuererklärung für das fiktive Einkommen von Immobilienbesitzern noch nicht eingereicht haben, haben Sie noch etwa einen Monat Zeit, um Ihre Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden zu erfüllen.
