Torre del Mar
Torrox
Nerja
Marbella
Uncategorized

Steuerpflichten für Immobilienbesitzer in Spanien: Einkommensteuer für Nichtansässige

Eine Waage auf einem Schreibtisch

Alle Immobilienbesitzer in Spanien sind jedes Jahr zur Zahlung bestimmter Steuern verpflichtet. Selbst wenn Sie (steuerlich) nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie als Eigentümer einer Immobilie Ihren steuerlichen Verpflichtungen hier in Spanien nachkommen, indem Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung für Nichtansässige (IRNR) einreichen.
Bitte beachten Sie, dass das Steuerjahr in Spanien am 31. Dezember endet, sodass Sie Ihre Einkommensteuererklärung vor diesem Datum bei den Steuerbehörden einreichen müssen, indem Sie das Formular Nr. 210 ausfüllen.
Die Berechnung der IRNR hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Art der Immobilie (in der Stadt oder auf dem Land), dem Zeitpunkt der Anhebung des steuerlichen Bemessungswerts der Immobilie, dem Preis oder der Bewertung der Immobilie usw.
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden und Ihre Steuererklärung für das fiktive Einkommen von Immobilienbesitzern noch nicht eingereicht haben, haben Sie noch etwa einen Monat Zeit, um Ihre Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden zu erfüllen.

Übersetzungen von Rechtsdokumenten

Wir freuen uns, unseren Kunden in Spanien Übersetzungsdienstleistungen anbieten zu können

Die Liste der Sprachen, die unser Übersetzer abdeckt, sind: Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Norwegisch.

Bevollmächtigung

Es handelt sich um ein Dokument, das Sie vor einem Notar unterschreiben, damit jemand in Ihrem Namen handeln und juristische Dokumente in Spanien unterzeichnen kann.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, in Ihrem Namen zu kaufen, zu verkaufen oder eine Erbschaft anzutreten, benötigen Sie eine Vollmacht.

Mehr erfahren
NIE-Nummer

Wir wissen, dass Ausländer oder Nichtansässige im Umgang mit spanischen Behörden und anderen Einrichtungen viele sprachliche und kulturelle Probleme haben können. Die Beschaffung von Dokumenten wie Aufenthaltsgenehmigungen, NIE-Nummern (Steuernummern), Führerscheinen usw. ist normalerweise nicht kompliziert, aber der Prozess kann schwierig sein, wenn nicht die richtige Anleitung und Beratung in Anspruch genommen wird.

Wir haben viel Erfahrung mit der Beschaffung aller Arten von Dokumenten für Ausländer und Nichtansässige und können auch die notarielle Beglaubigung, Legalisierung und Apostillierung von Dokumenten übernehmen. Wir können Ihnen helfen, Zeit zu sparen und Probleme bei der Beschaffung von Genehmigungen und Dokumenten in Ihrem Namen zu vermeiden, oder Sie über die genauen Schritte beraten, die Sie befolgen müssen, um sie selbst zu beantragen.

Jeder EU-Bürger kann ohne eine solche NIE-Nummer nach Spanien einreisen, kann aber viele alltägliche Dinge nicht ohne eine solche Nummer erledigen. Wenn Sie in Spanien eine Immobilie kaufen, ein Auto erwerben, eine Versicherung abschließen und viele andere finanzielle Transaktionen tätigen möchten, benötigen Sie eine NIE. Eheleute oder Partner, die gemeinsame Geschäfte tätigen wollen, benötigen jeweils eine eigene NIE.

Aufenthalt

Viele Ausländer in Spanien machen sich nicht die Mühe, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, aber das spanische Gesetz besagt, dass Sie diese beantragen müssen, wenn Sie länger als drei Monate in Spanien gelebt haben und planen, mehr als 183 Tage pro Jahr im Land zu bleiben. Wir haben viel Erfahrung mit der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für unsere Kunden. Wenn Sie also Hilfe bei dieser Dienstleistung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Kfz-Zulassung, Führerscheine, Übersetzungen und anderes

Die Beschaffung dieser Dokumente in Spanien kann für diejenigen, die kein Spanisch sprechen und mit verschiedenen spanischen Behörden zu tun haben, manchmal sehr kompliziert sein: Verkehrsbehörden, Patronatsbüros, lokale Rathäuser, Regionalregierungen, Sozialversicherungsbehörden, Polizeibehörden usw.