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Cookie-Richtlinie

Eine Waage auf einem Schreibtisch

Der Zugriff auf diese Website kann die Verwendung von Cookies beinhalten. Cookies sind kleine Datenmengen, die im Browser jedes Nutzers – auf den verschiedenen Geräten, die er zum Surfen verwendet – gespeichert werden, damit sich der Server bestimmte Informationen merkt, die später ausschließlich von dem Server ausgelesen werden können, der sie gesetzt hat. Cookies erleichtern das Surfen, machen es benutzerfreundlicher und schaden dem Gerät, mit dem gesurft wird, nicht.

Cookies sind automatische Verfahren zur Erfassung von Informationen über die vom Nutzer während seines Besuchs auf der Website festgelegten Präferenzen, um ihn als Nutzer zu erkennen und seine Erfahrung sowie die Nutzung der Website individuell anzupassen. Sie können beispielsweise auch dazu beitragen, Fehler zu identifizieren und zu beheben.

Zu den über Cookies erfassten Informationen können das Datum und die Uhrzeit der Besuche auf der Website, die aufgerufenen Seiten, die auf der Website verbrachte Zeit sowie die unmittelbar vor und nach dem Besuch aufgerufenen Websites gehören. Kein Cookie ermöglicht es jedoch, über dasselbe Cookie die Telefonnummer des Nutzers oder andere persönliche Kontaktdaten zu ermitteln. Kein Cookie kann Informationen von der Festplatte des Nutzers extrahieren oder persönliche Daten stehlen. Die persönlichen Daten des Nutzers können nur dann in die Cookie-Datei gelangen, wenn der Nutzer diese Informationen selbst an den Server übermittelt.

Cookies, die die Identifizierung einer Person ermöglichen, gelten als personenbezogene Daten. Daher gilt für sie die oben beschriebene Datenschutzerklärung. In diesem Zusammenhang ist für ihre Verwendung die Einwilligung des Nutzers erforderlich. Diese Einwilligung muss auf einer echten Entscheidung beruhen, durch eine ausdrückliche und positive Zustimmung erteilt werden, vor Beginn der Verarbeitung erfolgen, widerrufbar sein und dokumentiert werden.

Eigene Cookies

Diese Cookies werden an den Computer oder das Gerät des Nutzers gesendet und ausschließlich von CSLawyers verwaltet, um ein optimales Funktionieren der Website zu gewährleisten. Die gesammelten Informationen werden verwendet, um die Qualität der Website und ihrer Inhalte sowie Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Diese Cookies ermöglichen es uns, Sie als wiederkehrenden Besucher der Website zu erkennen und die Inhalte so anzupassen, dass wir Ihnen auf Ihre Vorlieben zugeschnittene Inhalte anbieten können.

Cookies von Drittanbietern

Hierbei handelt es sich um Cookies, die von Drittanbietern verwendet und verwaltet werden, welche CSLawyers die von CSLawyers angeforderten Dienste bereitstellen, um die Website und das Nutzererlebnis beim Surfen auf der Website zu verbessern. Die Hauptzwecke, für die Cookies von Drittanbietern verwendet werden, bestehen darin, Zugriffsstatistiken zu erheben und Informationen zum Surfverhalten zu analysieren, d. h. wie der Nutzer mit der Website interagiert.

Die erfassten Informationen beziehen sich beispielsweise auf die Anzahl der besuchten Seiten, die Sprache, den Standort, von dem aus der Nutzer über die IP-Adresse auf die Website zugreift, die Anzahl der Nutzer, die auf die Website zugreifen, die Häufigkeit und die Anzahl der wiederholten Besuche, die Dauer des Besuchs, den verwendeten Browser, den Netzbetreiber oder die Art des für den Besuch verwendeten Geräts. Diese Informationen werden verwendet, um die Website zu verbessern und neue Bedürfnisse zu erkennen, damit den Nutzern optimale Inhalte und/oder Dienste angeboten werden können. In allen Fällen werden die Informationen anonym erhoben, und Berichte über Website-Trends werden erstellt, ohne dass einzelne Nutzer identifiziert werden.

Derzeit verwendet diese Website keine Analyse- oder Werbe-Cookies von Drittanbietern wie beispielsweise Google Analytics. Sollte CSLawyers diese Art von Dienstleistung in Zukunft aktivieren, wird diese Cookie-Richtlinie entsprechend aktualisiert und Ihre Einwilligung wird zuvor über das Cookie-Banner eingeholt.

Die Website nutzt ein Tool zur Verwaltung der Cookie-Einwilligung (CookieYes), das ein Cookie speichert, um Ihre Auswahl bezüglich Cookies (akzeptieren, ablehnen oder anpassen) zu speichern, sodass Sie nicht bei jedem Besuch erneut dazu aufgefordert werden.

Social-Media-Cookies

CSLawyers integriert Social-Media-Plugins, die den Zugriff auf diese Netzwerke über die Website ermöglichen. Aus diesem Grund können Social-Media-Cookies im Browser des Nutzers gespeichert werden. Die Betreiber dieser Social-Media-Netzwerke verfügen über eigene Datenschutz- und Cookie-Richtlinien und sind jeweils für ihre eigenen Dateien und Datenschutzpraktiken verantwortlich. Nutzer sollten sich bei diesen Social-Media-Plugins über diese Cookies und gegebenenfalls über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Ausschließlich zu Informationszwecken sind im Folgenden die Links aufgeführt, über die diese Datenschutz- und/oder Cookie-Richtlinien eingesehen werden können:

Cookies deaktivieren, ablehnen und löschen

Der Nutzer kann die auf seinem Gerät installierten Cookies – ganz oder teilweise – über seine Browsereinstellungen (darunter beispielsweise Chrome, Firefox, Safari und Explorer) deaktivieren, ablehnen und löschen. Dabei können sich die Vorgehensweisen zum Ablehnen und Löschen von Cookies von einem Internetbrowser zum anderen unterscheiden. Daher sollte der Nutzer die Anweisungen des von ihm verwendeten Internetbrowsers beachten. Wenn er die Verwendung von Cookies – ganz oder teilweise – ablehnt, kann er die Website weiterhin nutzen, auch wenn die Nutzung einiger Funktionen dadurch eingeschränkt sein kann.

Übersetzungen von Rechtsdokumenten

Wir freuen uns, unseren Kunden in Spanien Übersetzungsdienstleistungen anbieten zu können

Die Liste der Sprachen, die unser Übersetzer abdeckt, sind: Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Norwegisch.

Bevollmächtigung

Es handelt sich um ein Dokument, das Sie vor einem Notar unterschreiben, damit jemand in Ihrem Namen handeln und juristische Dokumente in Spanien unterzeichnen kann.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, in Ihrem Namen zu kaufen, zu verkaufen oder eine Erbschaft anzutreten, benötigen Sie eine Vollmacht.

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NIE-Nummer

Wir wissen, dass Ausländer oder Nichtansässige im Umgang mit spanischen Behörden und anderen Einrichtungen viele sprachliche und kulturelle Probleme haben können. Die Beschaffung von Dokumenten wie Aufenthaltsgenehmigungen, NIE-Nummern (Steuernummern), Führerscheinen usw. ist normalerweise nicht kompliziert, aber der Prozess kann schwierig sein, wenn nicht die richtige Anleitung und Beratung in Anspruch genommen wird.

Wir haben viel Erfahrung mit der Beschaffung aller Arten von Dokumenten für Ausländer und Nichtansässige und können auch die notarielle Beglaubigung, Legalisierung und Apostillierung von Dokumenten übernehmen. Wir können Ihnen helfen, Zeit zu sparen und Probleme bei der Beschaffung von Genehmigungen und Dokumenten in Ihrem Namen zu vermeiden, oder Sie über die genauen Schritte beraten, die Sie befolgen müssen, um sie selbst zu beantragen.

Jeder EU-Bürger kann ohne eine solche NIE-Nummer nach Spanien einreisen, kann aber viele alltägliche Dinge nicht ohne eine solche Nummer erledigen. Wenn Sie in Spanien eine Immobilie kaufen, ein Auto erwerben, eine Versicherung abschließen und viele andere finanzielle Transaktionen tätigen möchten, benötigen Sie eine NIE. Eheleute oder Partner, die gemeinsame Geschäfte tätigen wollen, benötigen jeweils eine eigene NIE.

Aufenthalt

Viele Ausländer in Spanien machen sich nicht die Mühe, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, aber das spanische Gesetz besagt, dass Sie diese beantragen müssen, wenn Sie länger als drei Monate in Spanien gelebt haben und planen, mehr als 183 Tage pro Jahr im Land zu bleiben. Wir haben viel Erfahrung mit der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für unsere Kunden. Wenn Sie also Hilfe bei dieser Dienstleistung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Kfz-Zulassung, Führerscheine, Übersetzungen und anderes

Die Beschaffung dieser Dokumente in Spanien kann für diejenigen, die kein Spanisch sprechen und mit verschiedenen spanischen Behörden zu tun haben, manchmal sehr kompliziert sein: Verkehrsbehörden, Patronatsbüros, lokale Rathäuser, Regionalregierungen, Sozialversicherungsbehörden, Polizeibehörden usw.