Torre del Mar
Torrox
Nerja
Marbella

CS Anwälte

CS Lawyers wurde 2002 von Carmen Silvia Gallardo Muñoz-Cruzado gegründetein Rechtsanwalt mit umfassender Erfahrung im Immobilienrecht, einem der gefragtesten Rechtsgebiete in der Region.

Von Anfang an haben wir uns der innovativen und individuellen Rechtsberatung verschrieben. Was uns besonders macht, ist unsere persönliche Betreuung und die klare, direkte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Persönliche Betreuung und klare, direkte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant.

Wir verfügen über ein professionelles und mehrsprachiges Team aus spanischen und internationalen Experten, die jeweils auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert sind. Wir bieten maßgeschneiderte und effektive Lösungen für jeden einzelnen Fall.

Unser Erfolg basiert auf Erfahrung, Vertrauen und Professionalität – wir arbeiten mit Engagement und Hingabe daran, Rechtsbeistand von höchster Qualität zu leisten.

25+ Jahre Erfahrung
4 STANDORTE
4K+ Zufriedene Kunden
Carmen Silvia Gallardo in ihrem Büro
01
Torrox-Costa Immobilientransaktionen und Immobilienstreitigkeiten
02
Torre del Mar Stadtplanung und Flächenentwicklung
03
Marbella Luxusimmobilien und internationale Investitionen
04
Nerja Immobilienangelegenheiten und Rechtsberatung
Unsere Mitarbeiter

Lernen Sie unser Rechtsteam kennen

Ein mehrsprachiges Team, das Rechtsdienstleistungen in fünf Sprachen anbietet – denn wir sprechen nicht nur Ihre Sprache, sondern verstehen auch Ihre Bedürfnisse.

Carmen Silvia Gallardo Muñoz-Cruzado Gründer
Carmen Silvia Gallardo Muñoz-Cruzado Rechtsanwältin – Gründungspartnerin Universität Granada · Mitgliedsnummer 5532 der Anwaltskammer Málaga
Spanisch Englisch
Laura Mena Vargas
Laura Mena Vargas Rechtsanwältin Internationale Universität von La Rioja
Spanisch Englisch
Lucía Téllez León
Lucía Téllez León Rechtsassistent/in · Buchhaltung und Rechnungsstellung  
Spanisch Englisch Deutsch
Milagros Zato Blanco
Milagros Zato Blanco Rechtsassistent/in · Verwaltung  
Spanisch Englisch Deutsch
Elena Roji Montero
Elena Roji Montero Rechtsassistent/in · Steuerabteilung  
Spanisch Englisch
Übersetzungen von Rechtsdokumenten

Wir freuen uns, unseren Kunden in Spanien Übersetzungsdienstleistungen anbieten zu können

Die Liste der Sprachen, die unser Übersetzer abdeckt, sind: Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Norwegisch.

Bevollmächtigung

Es handelt sich um ein Dokument, das Sie vor einem Notar unterschreiben, damit jemand in Ihrem Namen handeln und juristische Dokumente in Spanien unterzeichnen kann.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, in Ihrem Namen zu kaufen, zu verkaufen oder eine Erbschaft anzutreten, benötigen Sie eine Vollmacht.

Mehr erfahren
NIE-Nummer

Wir wissen, dass Ausländer oder Nichtansässige im Umgang mit spanischen Behörden und anderen Einrichtungen viele sprachliche und kulturelle Probleme haben können. Die Beschaffung von Dokumenten wie Aufenthaltsgenehmigungen, NIE-Nummern (Steuernummern), Führerscheinen usw. ist normalerweise nicht kompliziert, aber der Prozess kann schwierig sein, wenn nicht die richtige Anleitung und Beratung in Anspruch genommen wird.

Wir haben viel Erfahrung mit der Beschaffung aller Arten von Dokumenten für Ausländer und Nichtansässige und können auch die notarielle Beglaubigung, Legalisierung und Apostillierung von Dokumenten übernehmen. Wir können Ihnen helfen, Zeit zu sparen und Probleme bei der Beschaffung von Genehmigungen und Dokumenten in Ihrem Namen zu vermeiden, oder Sie über die genauen Schritte beraten, die Sie befolgen müssen, um sie selbst zu beantragen.

Jeder EU-Bürger kann ohne eine solche NIE-Nummer nach Spanien einreisen, kann aber viele alltägliche Dinge nicht ohne eine solche Nummer erledigen. Wenn Sie in Spanien eine Immobilie kaufen, ein Auto erwerben, eine Versicherung abschließen und viele andere finanzielle Transaktionen tätigen möchten, benötigen Sie eine NIE. Eheleute oder Partner, die gemeinsame Geschäfte tätigen wollen, benötigen jeweils eine eigene NIE.

Aufenthalt

Viele Ausländer in Spanien machen sich nicht die Mühe, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, aber das spanische Gesetz besagt, dass Sie diese beantragen müssen, wenn Sie länger als drei Monate in Spanien gelebt haben und planen, mehr als 183 Tage pro Jahr im Land zu bleiben. Wir haben viel Erfahrung mit der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für unsere Kunden. Wenn Sie also Hilfe bei dieser Dienstleistung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Kfz-Zulassung, Führerscheine, Übersetzungen und anderes

Die Beschaffung dieser Dokumente in Spanien kann für diejenigen, die kein Spanisch sprechen und mit verschiedenen spanischen Behörden zu tun haben, manchmal sehr kompliziert sein: Verkehrsbehörden, Patronatsbüros, lokale Rathäuser, Regionalregierungen, Sozialversicherungsbehörden, Polizeibehörden usw.