
Die Errichtung eines Testaments in Spanien ist einfach und kostengünstig.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, Ihr Testament nach dem Recht Ihres Herkunftslandes zu machen, um die Vorschriften des spanischen Zivilgesetzbuches zu umgehen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind oder über Vermögenswerte in Spanien verfügen, müssen die Begünstigten Ihres Nachlasses, um Ihren Nachlass zu verwalten und die Vermögenswerte auf ihren Namen übertragen zu lassen, beim Testamentsregister eine Bescheinigung des letzten Willens. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob Sie ein Testament in Spanien oder im Ausland errichtet haben, und wenn ja, wann und wo Sie es errichtet haben. Wenn Sie ein spanisches Testament errichtet haben, das vor einem spanischen Notar unterzeichnet wurde, kann einer der Begünstigten eine beglaubigte Kopie dieses Testaments erhalten. Da es in spanischer Sprache verfasst wurde (vielleicht in zwei Spalten, Englisch und Spanisch) und von den spanischen Behörden gelesen und verstanden werden soll, ist es absolut eindeutig, was Ihre Absichten waren, als Sie es verfassten. Außerdem besteht keine Gefahr, dass sie verloren geht oder zerstört wird. Die Kosten für die Beurkundung belaufen sich auf 145 € einschließlich der Notargebühren.